Wo kann man den SSW wählen?
Bei Landtagswahlen kann der SSW in ganz Schleswig-Holstein mit der Zweitstimme gewählt werden. Diese Stimme ist entscheidend für die Mehrheitsverhältnisse im Landesparlament.
Im nördlichen Landesteil stellt der SSW auch Direktkandidatinnen und Direktkandidaten auf. Dort kann er mit Erst- und Zweitstimme gewählt werden.
Warum ist der SSW von der 5 %-Hürde befreit?
Die Partei der dänischen Minderheit ist seit 1955 von der Sperrklausel befreit, um der Minderheit eine Vertretung im Landesparlament zu sichern. Diese Ausnahme gilt auch für Bundestagswahlen.
Ist der SSW immer im Parlament vertreten, egal wie die Wahl ausgeht?
Nein, der SSW ist zwar von der 5%-Hürde befreit, er muss aber für ein Mandat mindestens so viele Stimmen bekommen, wie bei der Stimmenauszählung (nach D´Hondt) für ein Landtagsmandat nötig sind. Bei "normaler" Wahlbeteiligung sind dies etwas über 20.000 Stimmen.
Die Befreiung von der Sperrklausel gilt auch bei Bundestagswahlen aber nicht bei Kommunalwahlen.
Welche Rechte hat der SSW im Landtag?
Um im Landesparlament eine Fraktion zu bilden, benötigt man mindestens vier Abgeordnete. Die zwei Abgeordneten des SSW haben aber die Rechte einer Fraktion. Damit hat der SSW die gleichen parlamentarischen Instrumente zur Verfügung, wie die anderen Parteien.
Wird ihre Frage hier nicht beantwortet? Dann beantworten wir sie direkt: info@ssw.de
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