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6. Bürgerrechte sichern AA Ausdrucken

In Zeiten der Terrorismusbekämpfung, der Verwaltungsreformen und der Wirtschaftskrise gerät leicht in Vergessenheit, dass Staat und Politik für die Bürgerinnen und Bürger da sind und ihre Interessen wahrnehmen sollen. Der SSW steht für eine Politik, die die grundlegenden Bürgerrechte nie aus dem Blick lässt.

6.1. Freiheit der Bürgerinnen & Bürger verteidigen
In den letzten Jahren geraten die Freiheitsrechte der Bürgerinnen und Bürger immer mehr unter Druck. Mit der Begründung, Kriminalität und Terrorismus besser bekämpfen zu können, schafft der Staat ein immer engeres Netz zur Überwachung der Bevölkerung. Dabei ist es sogar unsicher, ob unser Leben durch diese Maßnahmen wirklich sicherer wird. Klar ist nur, dass mittlerweile Jedermann und Jedefrau ins Fadenkreuz der Sicherheitsbehörden geraten kann.

Der SSW lehnt die stark gestiegene Nutzung von Überwachungsmaßnahmen wie die Rasterfahndung, die elektronische Kennzeichenerfassung, die verstärkte Videoüberwachung im öffentlichen Raum, den Großen Lauschangriff und die systematische Speicherung von Telefon- und Kommunikationsdaten kategorisch ab. Diese Mittel wahren nicht die Verhältnis-mäßigkeit, weil ihre allgemeine Wirkung bei der Kriminalitäts- und Terrorismusbekämpfung mehr als zweifelhaft ist, während das Recht der Bürgerinnen und Bürger auf eine Privat- und Intimsphäre auf jeden Fall grob verletzt wird.
  • Es darf keine weiteren Änderungen des schleswig-holsteinischen Polizeigesetzes geben, die die staatliche Überwachung unbescholtener Bürgerinnen und Bürger ausweiten. Die 2007 beschlossenen Verschärfungen des Gesetzes müssen auf ihre Wirksamkeit und ihre Nebenwirkungen hin überprüft und gegebenenfalls wieder rückgängig gemacht werden.

  • Verschärfungen der Überwachung sollen zukünftig grundsätzlich mit einem Haltbarkeitsdatum versehen sein, also nur befristet eingeführt werden dürfen. Kann die Regierung die Wirksamkeit dieser Maßnahme und die Verhältnismäßigkeit der Mittel nicht wissenschaftlich belegen, dann müssen diese Änderungen automatisch zurückgenommen werden.

6.2. Daten der Bürgerinnen & Bürger schützen
Nicht nur der Staat interessiert sich zunehmend für das Tun und Lassen der Bevölkerung. Unternehmen sind gierig darauf, die Daten von Bürgerinnen und Bürgern in die Finger zu bekommen, um sie bestenfalls für Werbung und schlimmstenfalls in betrügerischer Absicht zu nutzen. In beiden Fällen brauchen die Bürgerinnen und Bürger einen starken Anwalt, der ihren Anspruch auf eine Privatsphäre vertritt. Der Landesdatenschutzbeauftragte und seine Mitarbeiter haben in dieser Hinsicht ganze Arbeit geleistet und sich damit auch in der Politik nicht nur Freunde gemacht. Diese Arbeit muss uneingeschränkt weiter geführt werden.

  • Das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz soll seine Arbeit in vollem Umfang fortführen können. Wir lehnen Stellenkürzungen in diesem Bereich ab.

  • Es darf keinen Anspruch von Unternehmen auf Verbraucherdaten geben. Die Verwendung von persönlichen Daten zu Werbezwecken oder anderer kommerzieller Nutzung soll nur zulässig sein, wenn die Menschen dem im Einzelfall persönlich zugestimmt haben.

  • Der kritische Umgang mit den eigenen persönlichen Daten im Internet und anderswo muss umfassender Bestandteil der schulischen Bildung werden.

6.3. Verbraucherinnen & Verbraucher aufklären
Verbraucherinnen und Verbraucher sind mündige Bürger. Trotzdem brauchen sie Unter-stützung und das notwendige Wissen, um im Dschungel der Marktwirtschaft aufgeklärte Entscheidungen treffen zu können. Dies gilt insbesondere, wenn es um die Ernährung und damit um die persönliche Gesundheit geht.

  • Der SSW arbeitet weiterhin für eine bessere Kennzeichnung von Lebensmitteln. Wir fordern die Kennzeichnung gentechnikfreier Produkte und arbeiten für eine „Ampel-kennzeichnung“, die deutlich und leicht verständlich Auskunft über den Anteil der gesundheitsschädlichen Bestandteile in Lebensmitteln gibt.

  • Der SSW arbeitet weiterhin für ein transparentes Prüfsystem für Lebensmittelbetriebe, das sowohl die Produktion und Verarbeitung von Lebensmitteln als auch gastronomische Betriebe umfasst. Durch verschiedene „Smileys“ soll der Hygienezustand des Unternehmens schon an der Tür für die Verbraucherinnen und Verbraucher erkennbar sein.

6.4. Freien Zugang zu Informationen sichern
Der SSW hat dafür gesorgt, dass Schleswig-Holstein im Jahr 2000 ein „Informations-freiheitsgesetz“ bekommen hat. Dieses gibt den Bürgerinnen und Bürgern erstmals das Recht, bei Behörden dort vorhandene Informationen abzufragen. Wir wollen, dass dieses Bürgerrecht auf Informationen noch weiter ausgebaut wird. Eine solche Transparenz der öffentlichen Verwaltungen stärkt nicht nur die bürgernahe Demokratie, sie ist auch das beste Mittel gegen Korruption.

  • Der SSW lehnt alle Bestrebungen ab, das Bürgerrecht auf Informationszugang wieder einzuschränken.

  • Das Informationsfreiheitsgesetz für Schleswig-Holstein muss ausgeweitet werden, so dass die Bürgerinnen und Bürger u.a. zukünftig Anspruch darauf haben, auch dann Informationen zu bekommen, wenn Behörden privatrechtlich Handeln oder wenn öffentlich-rechtliche Aufgaben durch Private erledigt werden.

  • Längerfristig ist es unser Ziel, dass Behörden und andere öffentlich-rechtliche Stellen aktive Informationsfreiheit betreiben, indem sie zum Beispiel so viel Informationen wie möglich von sich aus der Öffentlichkeit zur Verfügung stellen – zum Beispiel im Internet.

  • Zu einer transparenten Demokratie gehört auch, dass die Menschen durchschauen können, welche Rechte und Pflichten sie haben. Wir setzen uns dafür ein, dass für Gesetze und Verordnungen eine „Verständlichkeitsprüfung“ eingeführt wird.

6.5. Gleiche Rechte der Geschlechter voranbringen
Der SSW setzt sich für die uneingeschränkte Verwirklichung der im Grundgesetz veran¬kerten gleichen Rechte von Mann und Frau ein. Zu einer demokratischen Gesellschaft gehört, dass Frauen mehr als bisher an Politik, am öffentlichen Leben sowie am Berufsleben teilnehmen, und so Verantwortung und Einfluss übernehmen.

  • Wir fordern den Erhalt der öffentlichen Gleichstellungsbeauftragten, die bei Einsparungen immer wieder zur Disposition gestellt werden.

  • Im öffentlichen Dienstrecht muss der Aspekt des Gender Mainstreaming stärker berücksichtigt werden. Die öffentlichen Verwaltungen sollen ihre Vorbildfunktion stärker wahrnehmen.

6.6. Bürgernahe Demokratie erhalten
Politische Beschlüsse sollten möglichst von der Gemeinschaft vor Ort gefällt werden. Dort können die Menschen am ehesten beurteilen, was lokal erforderlich ist. Dort haben die Bürgerinnen und Bürger am ehesten die Möglichkeit, Einfluss auf Entscheidungen zu nehmen. Deshalb setzt der SSW sich dafür ein, dass die Gemeinden und Kreise gestärkt werden und effizienter arbeiten, ohne dass der Abstand zwischen den Entscheidungsträgern und der Bevölkerung dadurch zu groß wird. Handlungsstarke Kommunen, die vor Ort wichtige Dinge entscheiden können und deren Entscheidungsprozesse für die Menschen durchschaubar sind, das ist für uns bürgernahe Demokratie.

  • Die Verwaltungsebene der Ämter muss abgeschafft werden. Die Ämter haben eine zutiefst undemokratische Struktur, weil der Amtsausschuss wesentliche kommunalpolitische Entscheidungen fällt, ohne dazu von der Bevölkerung gewählt worden zu sein.

  • Der SSW lehnt eine Kreisgebietsreform kategorisch ab, weil der Abstand zwischen Kommunalpolitik, Verwaltung und Bürgern dadurch viel zu groß würde, ohne dass nennenswerte finanzielle oder organisatorische Vorteile entstehen. Wir plädieren stattdessen für eine stärkere Zusammenarbeit der Kreise in Bereichen, wo die Bürgerinnen und Bürger davon nichts spüren.

  • Schleswig-Holstein benötigt stattdessen dringend eine Gemeindereform, bei der Gemeinden mit mindestens 8000 Einwohnern entstehen. Dadurch wird gesichert, dass die von den Bürgerinnen und Bürgern gewählten Gemeindevertreter auch über genügend Geld verfügen, um tatsächlich wichtige Entscheidungen für die Menschen vor Ort treffen zu können. Die vielen Kleinstgemeinden in Schleswig-Holstein können kaum selbst etwas bewegen und sind daher nicht bürgernäher.

  • Gemeinde- und Kreisgremien sollen grundsätzlich öffentlich tagen und nur in eng begrenzten Ausnahmefällen die Öffentlichkeit von ihren Beratungen ausschließen dürfen.
 

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