In Zeiten der Terrorismusbekämpfung, der Verwaltungsreformen und der
Wirtschaftskrise gerät leicht in Vergessenheit, dass Staat und Politik
für die Bürgerinnen und Bürger da sind und ihre Interessen wahrnehmen
sollen. Der SSW steht für eine Politik, die die grundlegenden
Bürgerrechte nie aus dem Blick lässt.
6.1. Freiheit der Bürgerinnen & Bürger verteidigen
In
den letzten Jahren geraten die Freiheitsrechte der Bürgerinnen und
Bürger immer mehr unter Druck. Mit der Begründung, Kriminalität und
Terrorismus besser bekämpfen zu können, schafft der Staat ein immer
engeres Netz zur Überwachung der Bevölkerung. Dabei ist es sogar
unsicher, ob unser Leben durch diese Maßnahmen wirklich sicherer wird.
Klar ist nur, dass mittlerweile Jedermann und Jedefrau ins Fadenkreuz
der Sicherheitsbehörden geraten kann.
Der SSW lehnt die stark
gestiegene Nutzung von Überwachungsmaßnahmen wie die Rasterfahndung,
die elektronische Kennzeichenerfassung, die verstärkte Videoüberwachung
im öffentlichen Raum, den Großen Lauschangriff und die systematische
Speicherung von Telefon- und Kommunikationsdaten kategorisch ab. Diese
Mittel wahren nicht die Verhältnis-mäßigkeit, weil ihre allgemeine
Wirkung bei der Kriminalitäts- und Terrorismusbekämpfung mehr als
zweifelhaft ist, während das Recht der Bürgerinnen und Bürger auf eine
Privat- und Intimsphäre auf jeden Fall grob verletzt wird.
- Es darf keine weiteren Änderungen des schleswig-holsteinischen Polizeigesetzes geben,
die die staatliche Überwachung unbescholtener Bürgerinnen und Bürger
ausweiten. Die 2007 beschlossenen Verschärfungen des Gesetzes müssen
auf ihre Wirksamkeit und ihre Nebenwirkungen hin überprüft und
gegebenenfalls wieder rückgängig gemacht werden.
- Verschärfungen der Überwachung sollen zukünftig grundsätzlich mit einem Haltbarkeitsdatum
versehen sein, also nur befristet eingeführt werden dürfen. Kann die
Regierung die Wirksamkeit dieser Maßnahme und die Verhältnismäßigkeit
der Mittel nicht wissenschaftlich belegen, dann müssen diese Änderungen
automatisch zurückgenommen werden.
6.2. Daten der Bürgerinnen & Bürger schützen
Nicht nur
der Staat interessiert sich zunehmend für das Tun und Lassen der
Bevölkerung. Unternehmen sind gierig darauf, die Daten von Bürgerinnen
und Bürgern in die Finger zu bekommen, um sie bestenfalls für Werbung
und schlimmstenfalls in betrügerischer Absicht zu nutzen. In beiden
Fällen brauchen die Bürgerinnen und Bürger einen starken Anwalt, der
ihren Anspruch auf eine Privatsphäre vertritt. Der
Landesdatenschutzbeauftragte und seine Mitarbeiter haben in dieser
Hinsicht ganze Arbeit geleistet und sich damit auch in der Politik
nicht nur Freunde gemacht. Diese Arbeit muss uneingeschränkt weiter
geführt werden.
- Das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz soll seine Arbeit in vollem Umfang fortführen können. Wir lehnen Stellenkürzungen in diesem Bereich ab.
- Es darf keinen Anspruch von Unternehmen auf Verbraucherdaten geben.
Die Verwendung von persönlichen Daten zu Werbezwecken oder anderer
kommerzieller Nutzung soll nur zulässig sein, wenn die Menschen dem im
Einzelfall persönlich zugestimmt haben.
- Der kritische Umgang mit den eigenen persönlichen Daten im Internet und anderswo muss umfassender Bestandteil der schulischen Bildung werden.
6.3. Verbraucherinnen & Verbraucher aufklären
Verbraucherinnen
und Verbraucher sind mündige Bürger. Trotzdem brauchen sie
Unter-stützung und das notwendige Wissen, um im Dschungel der
Marktwirtschaft aufgeklärte Entscheidungen treffen zu können. Dies gilt
insbesondere, wenn es um die Ernährung und damit um die persönliche
Gesundheit geht.
- Der SSW arbeitet weiterhin für eine bessere Kennzeichnung von Lebensmitteln.
Wir fordern die Kennzeichnung gentechnikfreier Produkte und arbeiten
für eine „Ampel-kennzeichnung“, die deutlich und leicht verständlich
Auskunft über den Anteil der gesundheitsschädlichen Bestandteile in
Lebensmitteln gibt.
- Der SSW arbeitet weiterhin für ein transparentes Prüfsystem für Lebensmittelbetriebe,
das sowohl die Produktion und Verarbeitung von Lebensmitteln als auch
gastronomische Betriebe umfasst. Durch verschiedene „Smileys“ soll der
Hygienezustand des Unternehmens schon an der Tür für die
Verbraucherinnen und Verbraucher erkennbar sein.
6.4. Freien Zugang zu Informationen sichern
Der SSW hat
dafür gesorgt, dass Schleswig-Holstein im Jahr 2000 ein
„Informations-freiheitsgesetz“ bekommen hat. Dieses gibt den
Bürgerinnen und Bürgern erstmals das Recht, bei Behörden dort
vorhandene Informationen abzufragen. Wir wollen, dass dieses
Bürgerrecht auf Informationen noch weiter ausgebaut wird. Eine solche
Transparenz der öffentlichen Verwaltungen stärkt nicht nur die
bürgernahe Demokratie, sie ist auch das beste Mittel gegen Korruption.
- Der SSW lehnt alle Bestrebungen ab, das Bürgerrecht auf Informationszugang wieder einzuschränken.
- Das Informationsfreiheitsgesetz für
Schleswig-Holstein muss ausgeweitet werden, so dass die Bürgerinnen und
Bürger u.a. zukünftig Anspruch darauf haben, auch dann Informationen zu
bekommen, wenn Behörden privatrechtlich Handeln oder wenn
öffentlich-rechtliche Aufgaben durch Private erledigt werden.
- Längerfristig ist es unser Ziel, dass Behörden und andere öffentlich-rechtliche Stellen aktive Informationsfreiheit
betreiben, indem sie zum Beispiel so viel Informationen wie möglich von
sich aus der Öffentlichkeit zur Verfügung stellen – zum Beispiel im
Internet.
- Zu einer transparenten Demokratie gehört
auch, dass die Menschen durchschauen können, welche Rechte und
Pflichten sie haben. Wir setzen uns dafür ein, dass für Gesetze und
Verordnungen eine „Verständlichkeitsprüfung“ eingeführt wird.
6.5. Gleiche Rechte der Geschlechter voranbringen
Der SSW
setzt sich für die uneingeschränkte Verwirklichung der im Grundgesetz
veran¬kerten gleichen Rechte von Mann und Frau ein. Zu einer
demokratischen Gesellschaft gehört, dass Frauen mehr als bisher an
Politik, am öffentlichen Leben sowie am Berufsleben teilnehmen, und so
Verantwortung und Einfluss übernehmen.
- Wir fordern den Erhalt der öffentlichen Gleichstellungsbeauftragten, die bei Einsparungen immer wieder zur Disposition gestellt werden.
- Im öffentlichen Dienstrecht muss der Aspekt des Gender Mainstreaming stärker berücksichtigt werden. Die öffentlichen Verwaltungen sollen ihre Vorbildfunktion stärker wahrnehmen.
6.6. Bürgernahe Demokratie erhalten
Politische Beschlüsse
sollten möglichst von der Gemeinschaft vor Ort gefällt werden. Dort
können die Menschen am ehesten beurteilen, was lokal erforderlich ist.
Dort haben die Bürgerinnen und Bürger am ehesten die Möglichkeit,
Einfluss auf Entscheidungen zu nehmen. Deshalb setzt der SSW sich dafür
ein, dass die Gemeinden und Kreise gestärkt werden und effizienter
arbeiten, ohne dass der Abstand zwischen den Entscheidungsträgern und
der Bevölkerung dadurch zu groß wird. Handlungsstarke Kommunen, die vor
Ort wichtige Dinge entscheiden können und deren Entscheidungsprozesse
für die Menschen durchschaubar sind, das ist für uns bürgernahe
Demokratie.
- Die Verwaltungsebene der Ämter muss abgeschafft werden.
Die Ämter haben eine zutiefst undemokratische Struktur, weil der
Amtsausschuss wesentliche kommunalpolitische Entscheidungen fällt, ohne
dazu von der Bevölkerung gewählt worden zu sein.
- Der SSW lehnt eine Kreisgebietsreform kategorisch
ab, weil der Abstand zwischen Kommunalpolitik, Verwaltung und Bürgern
dadurch viel zu groß würde, ohne dass nennenswerte finanzielle oder
organisatorische Vorteile entstehen. Wir plädieren stattdessen für eine
stärkere Zusammenarbeit der Kreise in Bereichen, wo die Bürgerinnen und
Bürger davon nichts spüren.
- Schleswig-Holstein benötigt stattdessen dringend eine Gemeindereform,
bei der Gemeinden mit mindestens 8000 Einwohnern entstehen. Dadurch
wird gesichert, dass die von den Bürgerinnen und Bürgern gewählten
Gemeindevertreter auch über genügend Geld verfügen, um tatsächlich
wichtige Entscheidungen für die Menschen vor Ort treffen zu können. Die
vielen Kleinstgemeinden in Schleswig-Holstein können kaum selbst etwas
bewegen und sind daher nicht bürgernäher.
- Gemeinde- und Kreisgremien sollen grundsätzlich öffentlich tagen und nur in eng begrenzten Ausnahmefällen die Öffentlichkeit von ihren Beratungen ausschließen dürfen.
|